Anmelde- und Zulassungsbestimmungen: Masterabschluss (Klinik für Innere Medizin) und die erforderlichen Unterlagen
Anmelde- und Zulassungsordnung: Master (Klinik für Innere Medizin)
(1)- Erlangung eines Bachelor-Abschlusses in Physiotherapie oder eines gleichwertigen Abschlusses an einer der vom Obersten Rat der ägyptischen Universitäten anerkannten öffentlichen oder privaten Universitäten mit einer Note von mindestens gut und einem kumulativen Durchschnitt (nicht weniger als 2,3) und einer Note mindestens in (mindestens einem Fach) in der Vertiefungsrichtung für ein Masterstudium sehr gut.
(2)- Dass der Bewerber mindestens ein Jahr nach dem Ausbildungsjahr (Exzellenz) in der Praxis der Physiotherapie verbracht hat.
(3)- Die Zustimmung des Arbeitgebers des Bewerbers, wenn er einen Job hat, oder eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitserklärung, wenn er ohne Arbeit ist.
(4)- Vollzeitstudium, bei dem der Bewerber für die Immatrikulation eine Erklärung des Arbeitgebers vorlegen und eine Verpflichtungserklärung unterschreiben muss, für den Masterstudiengang zwei Tage pro Woche in Vollzeit zu studieren, und der Fachbereichsrat kann bestimmen die Vollzeittage entsprechend der Spezialisierung
(5)- Der Bewerber (für ein persönliches Gespräch) muss von der Abteilung Innere Medizin Physiotherapie ausgefüllt werden
(6)- Es ist nicht zulässig, sich gleichzeitig für mehr als ein Zertifikat oder einen postgradualen Abschluss zu immatrikulieren, sei es innerhalb derselben Universität oder von anderen Universitäten. Hierüber muss der Bewerber bei der Beantragung der Immatrikulation eine Erklärung abgeben.
(7)- Der Bewerber muss einen Einstufungstest für die englische Sprache wie TOEFL oder den Academic English Language Test mit einer Gesamtpunktzahl von nicht weniger als 450 für einen Master-Abschluss bestehen. Der Bewerber kann von dieser Prüfung befreit werden, wenn er den Nachweis erbringt, dass er die erforderlichen Noten in den zwei Jahren vor der Immatrikulation für den Abschluss oder das wissenschaftliche Zeugnis bestanden hat.
(8)- Der Bewerber muss endgültig vom Wehrdienst befreit sein bzw. diesen abgeleistet oder eine befristete Befreiung erwirkt haben, sofern die Befreiung zur Erwerbstätigkeit für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Beginn des Masterstudiums gilt .
(9)- Füllen Sie den Zulassungsantrag und die Registrierungsakte des Department of Postgraduate Studies aus.
(10)- Zahlen Sie die vorgeschriebenen Registrierungsgebühren.